Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Per- son durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unver- hältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können natürliche Personen sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen oder privaten Rechts werden.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.
Durch den Beschluss der Mitgliederversammlung können auf Vorschlag des Vor- standes Personen zu Ehrenmitgliedern ernannt werden, die sich um den Verein und die von ihm verfolgten Zwecke verdient gemacht haben.
§ 4 Beitrag
Jedes Mitglied hat einen im voraus zahlbaren jährlichen Beitrag zu entrichten. Eh- renmitglieder sind beitragsfrei.
Über die Höhe des jährlichen Beitrages beschließt die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand den Beitrag stunden.
Über einen Beitragserlass entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 5 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Fristvon drei Monaten erklärt werden.
Der Ausschluss kann bei Rückstand eines Mitgliedes mit der Beitragszahlung für mehr als ein Jahr nach schriftlicher Mahnung, bei ehrenrührigen Handlungen oder schweren Verstößen gegen die Satzung auf Vorschlag des Vorstandes von der Mit- gliederversammlung ausgesprochen werden.
Bestehende Verpflichtungen werden durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein nicht berührt.
§ 6 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins.
Die Mitgliederversammlung ist vom Vorsitzenden des Vorstandes zu berufen, wenn dieser oder der Vorstand es für erforderlich hält oder ein Viertel der Mitglieder die Berufung verlangt. Die Einladung ergeht schriftlich unter Angabe der Tagesordnung – mindestens einen Monat vorher.